§ 20 Typische Klausurfehler, praktische Klausurtipps

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Produktbeschreibung
Im zweiten juristischen Staatsexamen wird von Kandidaten im öffentlichen Recht die Anfertigung eines erstinstanzlichen Urteils oder Beschlusses, eines Ausgangs- oder Widerspruchsbescheides oder aber eines anwaltlichen Schriftsatzes verlangt. Gelegentlich soll auch gutachtlich zu einer bestimmten Thematik Stellung genommen werden. So vielfältig die jeweiligen Aufgabenstellungen auf den ersten Blick sein mögen, so einheitlich sind die Anforderungen, die hierbei an die handwerklichen Fähigkeiten des Kandidaten gestellt werden. Erwartet wird eine inhaltlich und sprachlich überzeugende Lösung, die möglichst alle in der Aufgabenstellung angesprochenen Fragen erfasst und - von treffendem Judiz getragen - zielsicher zum Ende führt.
Das Skript stellt die Fehler dar, die von Examenskandidaten häufig begangen werden, und erläutert, wie diese vermieden werden können.
Das Skript stellt die Fehler dar, die von Examenskandidaten häufig begangen werden, und erläutert, wie diese vermieden werden können.
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