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Produktbeschreibung
In der praktischen anwaltlichen Beratung von Akteuren im Gesundheitssektor treten Aussagen zu den Straftatbeständen der §§ 299a, 299b StGB zu Tage, die in der Form nicht korrekt sind. Interessanterweise begegnen einem einige dieser Aussagen immer wieder. Im Folgenden sollen typische Irrtümer vorgestellt und ausgeräumt werden.