§§ 299a und b StGB - Bestandsaufnahme nach (fast) einem Jahr
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Produktbeschreibung
Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist nicht das erste Gesetz, das widersprüchliche Signale in den Gesundheitsmarkt sendet und die Branche verunsichert. Vermutlich wird es auch nicht das letzte Gesetz sein, das sich nicht ohne Weiteres praktisch und systemgerecht umsetzen lässt. Da es sich diesmal aber um ein Strafgesetz handelt, ist die persönliche Betroffenheit der Verantwortlichen von delikater Fallhöhe: Eine strafrechtliche Verurteilung ässt sich weder unternehmerisch einpreisen noch delegieren. Die strafrechtlichen Folgen treffen die handelnden Personen immer ganz persönlich.