§ 32 Internationales Zivilprozessrecht

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Produktbeschreibung
Das internationale Zivilprozessrecht (IZPR) ist nationales Recht. Es umfasst die Gesamtheit der inländischen Normen, die in Zivilrechtsfällen mit Auslandsbezug die damit verbundenen besonderen Verfahrensfragen regeln.
Auslandsbezüge kann ein Prozess erhalten durch Ausländer als Verfahrensbeteiligte oder den Aufenthalt eines Verfahrensbeteiligten im Ausland, durch die Belegenheit des Streitgegenstandes, des Vollstreckungsgegenstandes oder eines Beweismittels im Ausland sowie durch das in der Hauptsache anwendbare materielle Recht (lex causae).
Die praktisch bedeutsamsten Fragen des IZPR betreffen die internationale Zuständigkeit (Frage: Wann sind deutsche Gerichte international zuständig?) sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (Frage: Welche Wirkungen haben ausländische Urteile im Inland?).
Weitere wichtige Bereiche des IZPR betreffen Fragen der ausländischen Rechtshängigkeit, der Ermittlung ausländischen Rechts sowie der internationalen Rechtshilfe.
Auslandsbezüge kann ein Prozess erhalten durch Ausländer als Verfahrensbeteiligte oder den Aufenthalt eines Verfahrensbeteiligten im Ausland, durch die Belegenheit des Streitgegenstandes, des Vollstreckungsgegenstandes oder eines Beweismittels im Ausland sowie durch das in der Hauptsache anwendbare materielle Recht (lex causae).
Die praktisch bedeutsamsten Fragen des IZPR betreffen die internationale Zuständigkeit (Frage: Wann sind deutsche Gerichte international zuständig?) sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (Frage: Welche Wirkungen haben ausländische Urteile im Inland?).
Weitere wichtige Bereiche des IZPR betreffen Fragen der ausländischen Rechtshängigkeit, der Ermittlung ausländischen Rechts sowie der internationalen Rechtshilfe.
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