§ 7 Verfahrensbeendigung ohne Urteil

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Produktbeschreibung
In der gerichtlichen Praxis wird eine Vielzahl von Verfahren unstreitig, also ohne Urteil oder Beschluss erledigt. Besonders bedeutsam sind hier die Klagerücknahme und die übereinstimmende Erledigungserklärung. Examensmäßige Bedeutung kommt der unstreitigen Beendigung des Rechtsstreits vor allem im Zusammenhang mit einer teilweisen Klagerücknahme oder Erledigung zu. Alle einschlägigen Fragen werden mit konkreten Formulierungsvorschlägen abgehandelt.
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