Abgabe von Medikamenten im ambulanten Bereich
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Produktbeschreibung
Bereits in dem Update zur Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (KH-J 03/2022, S. 92 ff.) wurde die Vermutung geäußert, dass das nächste Update zu dieser Befreiungsvorschrift nicht lange auf sich warten lassen wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 13.12.2022 (Az.: III C 3 - S 7170/20/10001 :001; nachfolgend: BMF-Schreiben 2022) betreffend die Umsatzsteuer-Befreiungen zur Abgabe von Medikamenten Stellung genommen. Das BMF ordnet die Abgabe von Medikamenten im Rahmen einer ambulanten ärztlichen Heilbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstaben a und b UStG zu.