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Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln und von Fertigarzneimitteln im ambulanten Bereich aus steuerlicher Sicht

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Produktbeschreibung
Die für Krankenhäuser maßgeblichen steuerlichen "Spielregeln" ändern sich in Gesetzgebung und Rechtsprechung (des BFH und ggf. des EuGH) fortlaufend; eine sichere (und steuerlich optimierte) Rechtsanwendung ist deshalb in der Praxis häufig schwierig. Insbesondere das Gemeinnützigkeits-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht (EU-Mehrwertsteuerrecht) sind für Krankenhäuser und ihre Träger voller "Fallstricke". Die aktuelle Debatte über die zutreffende Behandlung der Abgabe von patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln und von Fertigarzneimitteln im ambulanten Bereich macht dies, wie der nachfolgende Sachstandsbericht zeigt, exemplarisch deutlich.
9. Jahrgang 2020
Heft 1
Seitenbereich 29 - 31

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