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Aktuelles zu Grundsteuerbefreiungen und -pflichten im Krankenhaus (nicht nur) angesichts der neuesten Rspr. des BVerfG zur Einheitsbewertung und zu steuerlichen Vorfeldermittlungen

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Produktbeschreibung
Die Grundsteuer ist seit der - im Ergebnis letztlich nicht überraschenden - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018 zur Verfassungswidrigkeit der sog. "Einheitsbewertung" von Grundvermögen (Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) in aller Munde. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung die Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG) zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) für unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Sollte dies geschehen, werden die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fortgelten, jedoch nicht länger als bis zum 31.12.2024.
7. Jahrgang 2018
Heft 3
Seitenbereich 92 - 95