Ambulante Zytostatikaabgaben: Zahltag für Krankenhäuser?
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Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 24. September 2014 (V R 19/11) hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses umsatzsteuerfrei ist. Krankenhäuser, die diese Leistung bisher als umsatzsteuerpflichtig behandelten, haben das Urteil nunmehr auf vergangene Zeiträume anzuwenden. Allerdings greift eine bloße Rückabwicklung von (steuerlichen) Zahlungsströmen zu kurz, vielmehr sind bestehende Verträge im Lichte der Umsatzsteuerfreiheit auszulegen und eine Neukalkulation des Abgabepreises ist vorzunehmen. Wegen der Vielzahl der beteiligten Krankenhäuser und Kostenträger ist darüber hinaus ein praktikables Schema zur Ermittlung des Rückführungsbetrags zu entwickeln.