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Produktbeschreibung
Ein Chefarzt schuldet keinen über den Facharztstandard hinausgehenden Standard. Ein "Chefarztstandard", der bei der Beurteilung eines Behandlungsfehlers heranzuziehen wäre, existiert nicht. In einem aktuellen Urteil klärt das OLG Köln die Frage, ob es bei der Arzthaftung einen "Chefarztstandard" zu berücksichtigen gilt.