Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V – erste Erfahrungen

Zeitschriften
Zeitschriftenartikel (PDF)
5,90 € inkl. MwSt.
  • Geprüfte Sicherheit
  • Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Seit dem 01.01.2022 gilt die Regelung des § 275c Abs. 3 SGB V. Danach muss das Krankenhaus bei einer im Rahmen des Prüfverfahrens festgestellten Falschabrechnung nicht nur den überzahlten Betrag zurückzahlen, sondern darüber hinaus einen Aufschlagsbetrag. Die Regelung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Die meisten Krankenkassen setzen die Regelung nur zurückhaltend um. Eine größere Krankenkasse begann aber im Juli 2022, in einer Vielzahl von Fällen die Aufschlagszahlung festzusetzen - und den Betrag durch Verrechnung direkt einzuziehen. Dadurch kam es zu vielen Gerichtsverfahren.
12. Jahrgang 2023
Heft 1
Seitenbereich 23 - 26, Dateigröße 0,8 MB

Newsletter

So verpassen Sie keine Neuerscheinung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen