Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

Aus aktuellem Anlass (FG Münster vom 13.01.2021): Welche Leistungen gehören steuerlich zum Krankenhaus-"Zweckbetrieb"?

Zeitschriften
Zeitschriftenartikel (PDF)
5,90 € inkl. MwSt.
  • Geprüfte Sicherheit
  • Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
§ 67 Abgabenordnung (AO) stellt für Krankenhäuser aller Trägerarten eine zentrale Vorschrift des Steuerrechts dar. Dies wird schon durch die kurze und prägnante Überschrift dieser Vorschrift - "Krankenhäuser" - und durch die ausdrückliche Bezugnahme des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO ("Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege") auf § 67 AO deutlich, mehr noch aber durch ausdrückliche Verweise in verschiedenen Steuergesetzen auf diese Vorschrift und den dort bestimmten "Krankenhaus-Zweckbetrieb", z. B. bei den Steuerbefreiungen für Krankenhäuser im Gewerbesteuer- und im Grundsteuergesetz, sowie - quasi mittelbar - durch die Übernahme des Inhalts dieser Vorschrift in die (seit dem 01.01.2020 im Umsatzsteuergesetz ergänzte) Befreiungsvorschrift für privatrechtliche Krankenhäuser ohne Zulassung nach § 108 SGB V. Für gemeinnützige Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher (frei-gemeinnütziger) Trägerschaft sind weitere Steuerbefreiungen oder -begünstigungen davon abhängig, dass ein Krankenhaus-Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO vorliegt, beispielsweise bei der Körperschaftsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nicht zuletzt ist das Vorliegen eines Krankenhaus-Zweckbetriebs des § 67 AO auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (Spenden) bedeutsam.
10. Jahrgang 2021
Heft 2
Seitenbereich 63 - 66

Newsletter

So verpassen Sie keine Neuerscheinung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen