Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf Krankenhäuser
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Produktbeschreibung
Am 16.07.2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Hierdurch werden auch Krankenhäuser zu einer besonderen Sorgfalt verpflichtet, menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken zu begegnen. Mag man zunächst annehmen, dass das LkSG nur für die Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln relevant sein kann, zeigen in den Medien bekanntgewordene Praxisszenarien durchaus auf, dass das LkSG sich ebenso im Krankenhaus ernsthaft auswirken wird.