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Produktbeschreibung
Beatmungsstunden spielen eine herausragende Rolle bei der Ermittlung von Fallpauschalen, da diese ab einer Dauer von 96 Stunden erlösträchtige Prä-MDC-DRGs ansteuern. In engen Grenzen werden auch Atemunterstützungsverfahren bei der Ermittlung der Beatmungsdauer berücksichtigt. Ein Urteil des LG Dortmund über ein spezielles Atemunterstützungsverfahren vom März 2016 hat in Fachkreisen Aufsehen erregt, bedarf aber angesichts der Positionen des BSG einer kritischen Würdigung.