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Produktbeschreibung
Bei Stellenausschreibungen wird in jüngster Zeit vielfach ein Anforderungsprofil vom Dienstherrn aufgestellt. Hierbei kann es zu Kollisionen mit dem Grundsatz der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 GG kommen. Diesen Problemen soll im Folgenden nachgegangen werden.