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Produktbeschreibung
Ist bei der Übernahme eines Rettungsdienstes die Frage zu beantworten, ob ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Flotte der Rettungsfahrzeuge auch auf den Erwerber übertragen wird. Anderenfalls gelangt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 25. August 2016 (Az.: 8 AZR 53/15) im Wege der Gesamtwürdigung auch trotz Übernahme fast des gesamten Personalbestandes nicht zur Annahme eines Betriebsübergangs.