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Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten in der Rechtsprechung des BSG

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Produktbeschreibung
Fallpauschalen sollen den Aufwand des Krankenhauses für die Versorgung eines Behandlungsfalles sachgerecht erfassen, abbilden und vergüten, wobei der Anknüpfungspunkt der Bewertung der einzelne Behandlungsfall ist. Die abrechnungstechnische Zusammenführung mehrerer aufeinanderfolgender Behandlungsfälle ist daher nur in klar geregelten Ausnahmetatbeständen zulässig. Diese komplex ausgetrimmte Gewichtung hat das Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Rechtsprechung zur Rechtsfigur des sog. fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens durchbrochen, wonach unter bestimmten Umständen Fallzusammenführungen außerhalb der dafür einschlägigen Tatbestände allein auf der Grundlage der Beurlaubungsregelungen vorzunehmen sind.
11. Jahrgang 2022
Heft 3
Seitenbereich 85 - 87, Dateigröße 0,6 MB

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