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Bewertung des Risikos für MDK-Einzelfallprüfungen - Rückstellungsbildung erforderlich

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Produktbeschreibung
Beanstanden Krankenkassen die Rechnungen von Krankenhäusern, führt die Einbindung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) häufig zu keiner zügigen Klärung von Abrechnungsfragen, sondern bewirkt zumeist das Gegenteil. Das Ergebnis sind Zahlungsverzögerungen und -ausfälle in nicht unerheblichem Ausmaß. Krankenhäuser sind gezwungen, diesem Umstand durch die Bildung einer entsprechenden Rückstellung in der Bilanz gerecht zu werden. Im Folgenden skizzieren die Autoren zwei alternative Vorgehensweisen, das aus den MDK-Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V resultierende finanzielle Risiko zu beurteilen und damit die Höhe der erforderlichen Rückstellung zu bemessen.
102. Jahrgang 2010
Heft 6
Seitenbereich 552 - 553

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