Brandschutztechnische Anforderungen an Pflege- und Behinderteneinrichtungen

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Produktbeschreibung
Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden im Baugenehmigungsverfahren als ungeregelte Sonderbauten behandelt. Daher gibt es bisher nur wenige Standards, auf denen sowohl der vorbeugende als auch der abwehrende Brandschutz aufbauen können. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland hat daher die Richtlinie »Brandschutztechnische Anforderungen an Einrichtungen zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung« erarbeitet. Der Beitrag stellt die Richtlinie vor.