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15. Jahrgang 2026
Heft 3
Seitenbereich 75 - 76, Dateigröße 0,5 MB

BSG-Urteil vom 13.11.2025: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Entscheidungsgründen für die Zukunft der Kooperation zwischen den Sektoren?

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Das Urteil des BSG vom 13.11.2025 markiert einen weiteren Meilenstein der Rechtsprechung zur Kooperation zwischen den Sektoren. Nunmehr sind die Entscheidungsgründe veröffentlicht, die in diesem Beitrag analysiert werden. Der 12. Senat vertritt den Standpunkt, dass trotz zwischengeschalteter Gesellschaft (hier: GbR/BAG) ein Beschäftigungsverhältnis zum Leistungsempfänger (Krankenhaus) besteht, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten eine persönliche Abhängigkeit erkennen lassen. Die vom Kläger, einem der Gesellschafter der GbR, ausgeübte Tätigkeit sei nicht als selbstständige Dienstleistung der BAG, sondern als sozialversicherungspflichtige, abhängige Beschäftigung des Klägers im Krankenhaus zu verstehen. Weder die Spezifika der ärztlichen Tätigkeit noch die gesellschaftsrechtliche Stellung des Klägers stünden dieser Einordnung entgegen.

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