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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat über die generelle Abrechenbarkeit von ausgelagerten Leistungen des Krankenhauses entschieden. Am 26. April 2022 verkündete das BSG das Urteil, worüber "das Krankenhaus" bereits in der Juli-Ausgabe von "das Krankenhaus" berichtete. Nun liegt das Urteil mit Begründung vor. Nach wie vor ist unklar, ob und insbesondere inwieweit Krankenhäuser mithilfe Dritter Leistungen erbringen und abrechnen dürfen.