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Budgetrecht

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Produktbeschreibung
Verfahrensrechtliche Fragen vor den Schiedsstellen nach § 18a KHG haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Zuständigkeit für die gesetzliche Ordnung des Verfahrens liegt beim Bund, der Bundesgesetzgeber hat jedoch auf eine einheitliche, bundesgesetzliche Regelung verzichtet: Er hat in § 18a Absatz 4 Nr. 4 KHG die Landesregierungen unter anderem ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Verfahren zu bestimmen. Die in den Ländern geltenden Schiedsstellenordnungen schweigen allerdings zu zentralen verfahrensrechtlichen Fragen. Zwei Verfahrensgrundsätze prägen das Schiedsstellenverfahren: der Beibringungsgrundsatz und das Beschleunigungsgebot. Im Artikel werden diese beiden spezifischen, gesetzlich verankerten Verfahrensgrundsätze erläutert und die Auswirkungen auf die konkreten Verfahren dargestellt.
108. Jahrgang 2016
Heft 6
Seitenbereich 524 - 529

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