Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Beschäftigten bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg
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Produktbeschreibung
Die Autorin analysiert und kommentiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 (1 BvR 1741/09), das im Fall einer Mitarbeiterin des früheren öffentlichen und dann privatisierten Unternehmens UKGM in einem langen Rechtstreit mit dem Land Hessen zugunsten der Mitarbeiterin entschieden hat. Hintergrund des Rechtsstreits war die rechtliche Bewertung des Arbeitsverhältnisses bei einem gesetzlichen Übergang und die Ausgestaltung einer Übergangsfrist bei der Einräumung eines Widerspruchsrechts. Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 18. Dezember 2008 (Az.: 8 AZR 692/07) die Klage der Krankenschwester gegen das Land Hessen abgewiesen, die sich gegen den gesetzlichen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts und von dort zu einem privaten Arbeitgeber ohne Einräumung eines Widerspruchsrechts gewehrt hatte.