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Call-Back-Systeme im Rettungsdienst: Anwendung von Betäubungsmitteln ohne Anwesenheit eines Arztes

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Produktbeschreibung
In mehreren Rettungsdienstbereichen in Deutschland ist man in der täglichen Praxis dazu übergegangen, unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallende Schmerzmittel, in der Regel Morphin, auch dann einzusetzen, wenn vor Ort (noch) kein Arzt anwesend ist. Das praktische Bedürfnis für eine solche Vorgehensweise besteht aus dem Wunsch und der Notwendigkeit heraus, die Schmerzen schwerkranker bzw. -verletzter Patienten möglichst rasch und effektiv zu lindern. Offen ist jedoch, inwieweit dies insbesondere für die im Rettungsdienst tätigen Personen rechtliche Risiken mit sich bringt.
5. Jahrgang 2016
Heft 2
Seitenbereich 18 - 20

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