Chance zum Austausch bei kritischen Ereignissen: Die neue üFMS-B

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Produktbeschreibung
Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung erkennen und auswerten: Einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme sollen künftig helfen, unerwünschte Ereignisse zu vermeiden. Anforderungen an solche Systeme hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Basis des "Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" definiert. Die neue "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme" (üFMS-B), vom G-BA beschlossen am 17. März 2016, trat am 5. Juli 2016 in Kraft. Die Autorin skizziert Auswirkungen und Chancen dieser neuen Bestimmung.