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Produktbeschreibung
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower in Unternehmen vor negativen Konsequenzen wie Kündigung oder Versetzung; es soll die Compliance stärken. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat seine Wirksamkeit nun begrenzt und festgestellt, dass die gesetzliche Schutzwirkung für einen Informanten nur dann besteht, wenn sie über offizielle Kanäle eingeht. Das erhöht das Risiko, bei der Meldung von Missständen ohne Schutz dazustehen. Für Krankenhäuser und Kliniken leiten sich daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab.