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Das Mehrwahlarztsystem - zur Benennung nachgeordneter Ärzte als Wahlärzte

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Produktbeschreibung
Das Interesse eines Patienten, der wahlärztliche Leistungen in einem Krankenhaus in Anspruch nehmen möchte, ist darauf gerichtet, sich die besondere Erfahrung und die herausgehobene Sachkunde bestimmter Ärzte für seine Behandlung zu sichern und zwar unabhängig davon, ob er nach Art und Schwere seiner Erkrankung auf die Behandlung durch solche besonders qualifizierten Ärzte tatsächlich angewiesen ist. Können diese Leistungen nur durch einen Chefarzt als Wahlarzt erbracht werden oder ist es - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich, auch nachgeordneten Ärzten den Status eines Wahlarztes zu gewähren?
10. Jahrgang 2021
Heft 3
Seitenbereich 89 - 91

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