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Das neue "Hygienegesetz" und seine Implikationen für Krankenhäuser

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Produktbeschreibung
Am 28. Juli 2011 sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des 5. Sozialgesetzbuchs als "Hygienegesetz" in Kraft getreten. Im Rahmen der Novellierung des IfSG wurde der Geltungsrahmen erweitert und die Länder wurden verpflichtet, Krankenhaushygieneverordnungen zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Krankenhausinfektionen zu erlassen. Zusätzlich sind Regelungen zum rationalen Antibiotikaeinsatz getroffen worden. Die Änderung des SGB V zielte auf die Übernahme der Kosten für Screeninguntersuchungen und Dekolonisationsmaßnahmen im niedergelassenen Bereich und die Verpflichtung medizinischer Einrichtungen, jährlich im Qualitätsbericht Qualitätsindikatoren zu veröffentlichen. Ziel der Novellierung ist es, die Anzahl der nosokomialen Infektionen, insbesondere mit resistenten Erregern, zu verringern. Dies soll durch eine bessere Einhaltung von Hygieneregeln, eine sachgerechtere Anwendung von Antibiotika und sektorenübergreifende Präventionsansätze erreicht werden. Qualität und Transparenz der Hygienemaßnahmen sollen vereinheitlicht und eine Vergleichbarkeit einzelner Häuser ermöglicht werden. Die Autoren befassen sich im vorliegenden Artikel mit den wichtigsten Änderungen und ihrer Bedeutung für das Handeln des Krankenhausmanagements.
104. Jahrgang 2012
Heft 2
Seitenbereich 124 - 130

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