Das reformierte Statusfeststellungsverfahren
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Produktbeschreibung
Mit Wirkung zum 01.04.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) reformiert. Nach neuem Recht kommt die Statusfeststellung auch zum Ausschluss des Risikos der illegalen Arbeitnehmerüberlassung in Betracht. Durch Einführung einer sogenannter Gruppen- und Prognoseentscheidung wurde das Verfahren flexibilisiert. Die Rechtsänderungen sind daher zu begrüßen, auch wenn die Reform in einem Bereich zu einer Reduktion des Prüfungsumfangs der Clearingstelle und damit zu mehr Rechtsunsicherheit geführt hat.