Das vorläufige Berufsverbot im Ermittlungsverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte
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Produktbeschreibung
Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte können nicht erst bei einer Anklage oder Verurteilung drastische Konsequenzen für die Beschuldigten haben. Bereits im Ermittlungsverfahren können vorläufige Maßnahmen mit teils existenzbedrohenden Folgen verhängt werden. Dies gilt auch für das vorläufige Berufsverbot gemäß § 132a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). Obwohl dieser Maßnahme zwar primär ein Präventivcharakter zukommt, stellt sie doch einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) mit oft irreparablen Folgen für die Betroffenen dar. Aus diesem Grund sollte die Prüfung der Voraussetzungen eines solchen Verbots mit größtmöglicher Sorgfalt erfolgen. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass dies nicht immer einfach umzusetzen ist. Die Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und der Wahrung der Interessen potenziell unschuldiger Betroffener erweist sich als sensibler Balanceakt.