Delegationsfähigkeit intravenöser Injektionen an eine MTRA
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Produktbeschreibung
Das Oberlandesgerichts Dresden hat sich in einem Urteil vom 24. Juli 2008 - Aktenzeichen 4 U 1857/07 - mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine Delegation intravenöser Injektionen, die der Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen dienen, an eine medizinisch-technische Assistentin für Radiologie (MTRA) zulässig ist. Das OLG hat die Zulässigkeit einer Delegation bejaht, wenn die Heilbehandlungsleistung nicht höchstpersönlich vom Arzt zu erbringen ist und der Mitarbeiter, auf den die Aufgabe übertragen wird, über eine ausreichende Qualifikation verfügt. Der verantwortliche Arzt hat sich jedoch bei Erbringung der Leistung durch den Mitarbeiter in dessen unmittelbarer Nähe aufzuhalten und für eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung zu sorgen. Der Autor skizziert das Urteil und kommentiert es in seinen Anmerkungen.