Demenzbeauftragte für Krankenhäuser in Niedersachsen
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Produktbeschreibung
Das Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Eine Besonderheit in der Neufassung des NKHG § 23 ist, dass Niedersächsische Krankenhäuser ab dem 1. Juli 2023 eine Demenzbeauftragte/einen Demenzbeauftragten berufen müssen. Damit soll der besonderen Bedeutung und Herausforderung von an Demenz erkrankten Patienten und Patientinnen in der Akutversorgung besser Rechnung getragen werden.