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Produktbeschreibung
Der Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in die Patientenakte ist bereits seit dem Jahr 2013 ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und wird durch das Recht auf "elektronische Abschriften" aus der Patientenakte flankiert. Auch die DS-GVO enthält einen Anspruch des Patienten auf Abschriften, der aber noch über die Reichweite des BGB hinausgeht.