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Der Beitrag des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zur Erhaltung der Biodiversität in der EU

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Produktbeschreibung
Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie bilden gemeinsam die rechtliche Grundlage für das Netzwerk Natura 2000. Sie stellen ein umfangreiches, europaweit wirkendes Schutzinstrument dar und dienen der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für alle Schutzgüter. Das Netz Natura 2000 schützt in der EU 17,5 % Landfläche sowie fast 20 Mio. ha Meeresgebiete und ist damit ein Kernstück, um das 2020-Ziel der EU zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu erreichen. Über die Richtlinien sind die Mitgliedstaaten u. a. zu einer regelmäßigen Berichterstattung über den Erhaltungszustand der durch sie geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie der Vogelarten verpflichtet. Die Berichtsergebnisse zeigen Handlungsbedarf auf und sind Grundlage eines neuen biogeographischen Prozesses. Sie sind auch maßgeblich für die Berücksichtigung des Themas in EU-weiten bzw. regionalen Finanzierungsrahmen.
87. Jahrgang 2012
Heft 9+10
Seitenbereich 409 - 414

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