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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Krankenhaus - Was ändert sich durch die DS-GVO?

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Produktbeschreibung
In Krankenhäusern werden täglich sensible Patientendaten erhoben und verarbeitet. Dabei stellen sich immer wieder komplexe Datenschutzfragen. Der gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Datenschutzbeauftragte hat daher im Krankenhaus eine wichtige Funktion. Ab dem 25. Mai 2018 wird zudem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland unmittelbare Geltung entfalten. Die Autorin gibt einen Überblick, in welchen Bereichen die DS-GVO beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten Änderungen vorsieht, die die Krankenhäuser verpflichtend umsetzen müssen.
110. Jahrgang 2018
Heft 2
Seitenbereich 130 - 136

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