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Der Einsatz von Holz in Gebäuden der Gebäudeklasse 4

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Produktbeschreibung
Seit 2015 sind in Baden-Württemberg tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen wie Holz zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können. Wie praxistauglich ist diese Regelung und welche Hemmnisse gilt es noch zu beseitigen, um Holz als hochfeuerhemmendes oder feuerbeständiges Bauteil einzusetzen? Der Beitrag stellt die im Rahmen einer Masterarbeit bearbeiteten Fragen zu diesem Themenkomplex, bezogen auf die Gebäudeklasse 4, vor.
71. Jahrgang 2017
Heft 2
Seitenbereich 100 - 103, Dateigröße 4,6 MB

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