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Der EuGH hat entschieden: Die "erste Kopie" der Patientenakte ist kostenlos

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Produktbeschreibung
Der Anspruch auf die Herausgabe der eigenen Patientenakte ist im BGB seit vielen Jahren geregelt. Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es nun plötzlich eine parallele Anspruchsgrundlage, die sich u. a. dadurch von der bisherigen Regelung unterscheidet, dass die sog. "erste Kopie" unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist. Welcher der Regelungen jetzt der Vorzug zu geben ist, dazu hat der BGH beim EuGH nachgefragt. Die Antworten werden nicht jedem gefallen.
13. Jahrgang 2024
Heft 1
Seitenbereich 24 - 25, Dateigröße 0,6 MB

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