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Produktbeschreibung
Beamtinnen und Beamte haben ihre Aufgaben "unparteiisch und gerecht" zu erfüllen. So steht es in § 33 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG. Doch was ist mit "gerecht" gemeint - und was nicht? Der vorliegende Beitrag versucht, eine Antwort auf diese Frage zu geben.