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Der sachliche Umgang mit "sachlich-rechnerischen Prüfungen"

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Produktbeschreibung
Im Juli 2014 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) in zwei Urteilen die bisherige Verfahrensweise einer Rechnungsprüfung als Leistungsprüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V um den Begriff der "sachlich-rechnerischen Prüfung" ergänzt. Hiernach soll es sich bei der Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung um ein eigenes Prüfregime handeln, zu dem die Krankenkassen jederzeit innerhalb der regulären Verjährungsfristen, unabhängig von anderweitig festgelegten Prüffristen und von Prinzipien des vertrauensvollen Umgangs der Partner miteinander, berechtigt seien. Aus Sicht der Krankenkassen ist eine Ausweitung des Begriffs der sachlich-rechnerische Prüfungen lukrativ, da ohne Berücksichtigung des Ergebnisses der Prüfung grundsätzlich kein Anspruch auf die Zahlung einer Aufwandspauschale besteht.
4. Jahrgang 2015
Heft 4
Seitenbereich 5 - 8

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