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Der "Wunschvertreter" des Wahlarztes

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Der Umfang und die Ausgestaltung der Pflicht zum persönlichen Tätigwerden des Wahlarztes in all ihren Ausprägungen bietet immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Private Krankenversicherer sind immer weniger bereit, die Wirksamkeit von Stellvertreterabreden anzuerkennen. So wird die Wirksamkeit von Vereinbarungen, mit denen die Pflicht des Wahlarztes zum persönlichen Tätigwerden auf Wunsch des Patienten abbedungen werden soll, oftmals in Frage gestellt. Man ist der Auffassung, eine solche Vereinbarung führe nicht dazu, dass ein wahlärztlicher Honoraranspruch erhalten bliebe.
10. Jahrgang 2021
Heft 4
Seitenbereich 122 - 123

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