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Deutsche Kodierrichtlinien

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Produktbeschreibung
Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) konnten wie in den Vorjahren von den Vertragspartnern auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der privaten Krankenversicherung) unter Beteiligung der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates am 23. September 2009 inhaltlich konsentiert werden. Sie wurden auf den Internetseiten des InEK (www.g-drg.de) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (www.dkgev.de) als Vorabversion am 30. September 2009 veröffentlicht. Im Vordergrund der Überarbeitung stand die inhaltliche Klarstellung und Änderung einzelner Kodierrichtlinien. In diesem Jahr ist die Vereinfachung der Kodierung von Symptomen als Nebendiagnose besonders hervorzuheben. Darüber hinaus wurden Anpassungen der Kodierrichtlinien durchgeführt, die aufgrund von Änderungen der Diagnosenklassifikation (ICD-10-GM 2010), der Prozedurenklassifikation (OPS 2010) sowie des Patientenklassifikationssystems (G-DRG-System 2010) erforderlich waren. Auch in diesem Jahr waren die wertvollen Hinweise der Anwender eine wesentliche Grundlage für die Überarbeitung der Deutschen Kodierrichtlinien. Die Autoren stellen die Neuerungen vor.
101. Jahrgang 2009
Heft 11
Seitenbereich 1061 - 1064

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