Die Gemeinnützigkeit von Medizinischen Versorgungszentren - eine neue "steuerliche Baustelle"?
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Produktbeschreibung
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 SGB V können nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder als gemeinnützige "Einrichtungen der Wohlfahrtspflege" im Sinne des § 66 Abgabenordnung (AO) ausgestaltet werden.