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Die Gemeinnützigkeitsrechtsreform: Erste praktische Erkenntnisse und weitere offene Fragen

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Produktbeschreibung
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden weitreichende Änderungen in den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung (AO; §§ 51 bis 61) vorgenommen. Diese Gemeinnützigkeitsrechtsreform ist die wohl umfassendste Reform seit 2013. Wesentliches Kernstück der Reform stellen der Bereich der Kooperationen im Sinne eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens von mehreren Beteiligten, die Bildung von Konzernstrukturen sowie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Möglichkeiten der Mittelweitergabe dar. Somit sind die Vorschriften in § 57 Abs. 3 und 4 AO sowie § 58 Nr. 1 AO, deren Zusammenspiel und Abgrenzung voneinander, von erheblicher praktischer Bedeutung für steuerbegünstigte Krankenhaus träger. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Regelungen unter Berücksichtigung des hierzu ergangenen BMF-Schreibens vom 06.08.2021, in dem das BMF, nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, seine Auff assung zu der Gemeinnützigkeitsrechtsreform durch Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht hat.
11. Jahrgang 2022
Heft 1
Seitenbereich 27 - 31, Dateigröße 0,7 MB

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