Die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation (§ 2 Absatz 3 FPV)
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Produktbeschreibung
Gesetzliche Krankenkassen fordern vermehrt Krankenhäuser zu Fallzusammenführungen wegen (vermeintlicher) Komplikationen auf. Ein häufiger Streitpunkt ist die Fallzusammenführung aufgrund einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation gemäß § 2 Absatz 3 FPV. Erste gerichtliche Entscheidungen sind grundlegend unterschiedlich ausgefallen. Der Autor erläutert, welche Bedingungen für eine Fallzusammenführung tatsächlich gegeben sein müssen.