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Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

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Produktbeschreibung
Im Juli 2014 beschloss der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A.2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wie folgt zu ergänzen: Erstellen eines Kapitels, das die Anforderungen an "erhöhte Brandgefährdung" gemäß den allgemeinen Vorgaben der Verordnung konkretisiert und beispielhafte Lösungen zu deren Umsetzung beschreibt. Dabei sollte auch ein Abgleich mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" vorgenommen werden. Der Arbeitskreis ASR A2.2 des ASTA hat daraufhin die ASR A2.2 gemäß der Beschlusslage ergänzt, aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst. Der ASTA hat die überarbeitete ASR A2.2 im November 2017 beschlossen. Im Mai 2018 ist die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die neue Arbeitsstättenregel ASR 2.2 vor.
72. Jahrgang 2018
Heft 8
Seitenbereich 599 - 605, Dateigröße 5,3 MB

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