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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2021 - die Lage verschärft sich

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Produktbeschreibung
Mit dem Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes zum 01.01.2019 erging auch der gesetzgeberische Auftrag an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband, den zahlreichen und zum
Teil tiefgreifenden gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen im Abrechnungsprozess von Krankenhausleistungen gegenüber den Kostenträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Rechnung zu tragen, indem die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) angepasst wird. Angesichts der den neuen Vorgaben innewohnenden monetären Sprengkraft und den auch zuvor schon maximal verhärteten Positionen der Beteiligten verwundert es kaum, dass die Geburt der neuen PrüfvV in einem Schiedsstellenverfahren abgeschlossen werden musste. Der folgende Beitrag soll in der gebotenen Kürze eine Übersicht vermitteln und die budgetrelevanten regelungstechnischen Fallstricke darstellen, die möglicherweise eine Anpassung der Abrechnungs- und Erlössicherungsprozesse erfordern.
10. Jahrgang 2021
Heft 4
Seitenbereich 101 - 104

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