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Die umsatzsteuerliche Organschaft

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Im Krankenhausbereich spielt die sogenannte umsatzsteuerliche Organschaft seit Langem eine große Rolle, weil Krankenhäuser, die gemäß § 4 Nr. 16 a oder b UStG mit ihren "eng verbundenen" Krankenhausleistungen, also mit ihrem Kerngeschäft, von der Umsatzsteuer befreit sind, häufig personalkostenintensive Leistungen erbringen oder empfangen, insbesondere an oder von Tochtergesellschaften. Bei solchen entgeltlichen Leistungsbeziehungen zwischen einem Krankenhaus und seinen Tochter- und Enkelgesellschaften würden ohne die Möglichkeit der Organschaft in nennenswertem Umfang Umsatzsteuerbelastungen ausgelöst, und zwar regelmäßig zum Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent, ohne dass auf Seiten des jeweiligen Leistungsempfängers ein Vorsteuerabzug möglich wäre. Die Organschaft erfordert allerdings die kumulative Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben einer finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung der Tochter- und Enkelgesellschaften in das Unternehmen des Krankenhauses. Der Autor stellt anhand von Beispielen dar, welche Vorgaben der Bundesfinanzhof hierzu aktuell entwickelt hat.
100. Jahrgang 2008
Heft 11
Seitenbereich 1169 - 1176, Dateigröße 0,5 MB

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