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Die Verfassungswidrigkeit der Vergabe von Führungsämtern auf Zeit

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Produktbeschreibung
Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.2008 (Az. 2 BvL 11/07) zur Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung zur Vergabe von Führungsämtern auf Zeit im Beamtenrecht auseinander. Das vom Gericht gefundene Ergebnis, dass die nordrhein-westfälische Bestimmung mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist, ist zutreffend. Mehrere Begründungselemente des Beschlusses können jedoch nicht überzeugen.
56. Jahrgang 2008
Heft 9
Seitenbereich 304 - 310