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Produktbeschreibung
Die Erbringung von Wahlleistungen hat für die Krankenhäuser seit jeher große wirtschaftliche Bedeutung. Somit ist es umso wichtiger, dass Wahlleistungsvereinbarungen rechtssicher abgeschlossen und Wahlleistungen rechtskonform erbracht werden, um das Risiko von Vergütungsausfällen zu minimieren. Wahlleistungsvereinbarungen werden als Behandlungsverträge nach § 630a BGB im Streitfalle von den Zivilgerichten eher patientenfreundlich geprüft. Daher ist ein guter Überblick über die aktuelle Rechtsprechung für die Krankenhäuser elementar.