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Die Waldbirkenmaus (Sicista betulina) bringt Säugetierkundler an die Grenzen

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind für die Waldbirkenmaus im Rahmen der Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus Aussagen zum Erhaltungszustand der Art zu melden. Durch umfangreiche und aufwändige Gewöllanalysen und Fangversuche war es während der letzten Jahre möglich zu bestätigen, dass die Art in Schleswig-Holstein und im Bayerischen Wald noch auftritt. Auf der vorhandenen Datenbasis können aber keine Aussagen zum günstigen Verbreitungsgebiet, zu Populationsgrößen, zur Ausdehnung der von der Art nutzbaren Habitate, zu den Zukunftsaussichten und zur Entwicklung der Populationen während der letzten zwölf Jahre getroffen werden. Auch die Aussagen weiterer EU-Mitgliedstaaten beruhen auf im Vergleich zu anderen Arten schlechten Datengrundlagen - was dort ebenfalls vor allem in der schwierigen Erfassbarkeit begründet sein dürfte. Die Entwicklung einer zuverlässigen und standardisierten Erfassungsmethode ist grundlegende Voraussetzung für eine vergleichbare Beurteilung der Erhaltungszustände in den Mitgliedstaaten, ebenso ist sie Beurteilungsgrundlage für ggf. notwendige Managementmaßnahmen in den Vorkommensgebieten.
90. Jahrgang 2015
Heft 5
Seitenbereich 214 - 223

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